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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Frau Annkathrin Kassebaum
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950648
Fax:
04191-950628
Raum:
10
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erlassen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage
- § 5 Gaststättengesetz (GastG),
- Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).