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Amt Kisdorf



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Übernachtungssteuer / Bettensteuer

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.


Rechtsgrundlage
  • § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO),
  • § 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

Zuständigkeit

In den Gemeinden des Amtes Kisdorf werden diese Steuern nicht erhoben.