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Amt Kisdorf



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Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.


An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).


Zuständigkeit Häfen
In den Gemeinden des Amtes Kisdorf werden keine Häfen betrieben.
Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.


Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).


Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.