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Amt Kisdorf



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Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

E-Mail:

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E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Frau Birte Mehrens
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950646

Fax:
04191-950628

Raum:
1 c

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Frau Melanie Hübner
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950647

Fax:
04191-950628

Raum:
1 b

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Frau Tanja Gripp
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950644

Fax:
04191-950628

Raum:
1 a

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.


Rechtsgrundlage