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Vorkaufsrecht der Gemeinde
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Herr Sebastian Klaffka
Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Leistungsbeschreibung
Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.
Rechtsgrundlage
- § 24 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 26 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 27 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 28 Baugesetzbuch (BauGB)