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Anliegerbescheinigung Ausstellung
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Frau Ines Geier
Team II - Bauen & Ordnung
Immobilienmanagement
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Team II - Bauen & Ordnung
Immobilienmanagement
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950658
Fax:
04191-950628
Raum:
5
Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
An wen muss ich mich wenden?
die zuständige Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)