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Amt Kisdorf



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Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)


Zuständige Behörde:

Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-9506-0

Fax:
04191-950628

Internet:

E-Mail:

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E-Mail per Kontaktformular versenden


Ansprechpartner:

Frau Birte Mehrens
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950646

Fax:
04191-950628

Raum:
1 c

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Frau Melanie Hübner
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950647

Fax:
04191-950628

Raum:
1 b

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Frau Tanja Gripp
Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950644

Fax:
04191-950628

Raum:
1 a

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Leistungsbeschreibung

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Expresspassbestellungen, die Werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.


Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr 32,00 Euro erhoben (s.u. § 15 PassV).


Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV).