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Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Zuständige Behörde:
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Leistungsbeschreibung
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.