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einfache Melderegisterauskunft
Zuständige Behörde:
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Rechtsgrundlage
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 5.1.2 (VwGebV)