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Hausnummernvergabe
Zuständige Behörde:
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Team II - Bauen & Ordnung
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Leistungsbeschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
- § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB),
- § 47 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).