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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Zuständige Behörde:
Amt Kisdorf / Team IV - Standesamt, Soziales & Bürgerbüro
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Frau Annkathrin Kassebaum
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950648
Fax:
04191-950628
Raum:
10
Herr Jörg Hohmann
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Telefon:
04191-950626
Fax:
04191-950628
Raum:
9
Leistungsbeschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) (Leistungen zur Teilhabe)
- § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung)
Was sollte ich noch wissen?
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.