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Reisegewerbe: Reisegewerbekarte
Zuständige Behörde:
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Ansprechpartner:
Team I - Zentrale Dienste, Bildung & Gremien
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Leistungsbeschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder
- Bestellungen für Waren aufsucht,
- Leistungen anbietet oder
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für die Erteilung oder Entfristung einer Reisegewerbekarte an.
Rechtsgrundlage
- § 55 Abs. 2, 3 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.1 - VwGebV.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Reisegewerbekarten für Ausländer sind die Ordnungsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zuständig.
- ReisegewVwV
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