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Fortführung der Kanalinspektion in Bad Segeberg und Wahlstedt
Der Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt (ZVM) wird ab der 45. Kalenderwoche die Inspektion der Abwasserkanäle und Anschlussleitungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein fortführen.
In diesem Los werden Abwasserkanäle in Bad Segeberg und Wahlstedt inspiziert.
In Wahlstedt werden ein Teil der Alten Landstrasse und die Segeberger Strasse untersucht.
In Bad Segeberg wird der südliche Teil rund um die Strasse An der Trave gefilmt. Folgende Strassen sind betroffen:
An der Trave, An den Fischteichen, Lohmühlenweg, Tegelkoppel, Rantzaustrasse, und die Riihimäkistrasse.
Zusätzlich werden noch der Wischhof und die Burgfeldstrasse im Bereich der Kläranlage untersucht.
Bad Segeberg

Wahlstedt

Da die Hauptkanäle in den Strassen und die zugehörigen Anschlussleitungen, zu den Grundstücken, mit unterschiedlichen Kamerasystemen inspiziert werden, ist es unumgänglich die Strassen mehrmals anzufahren.
Im Zuge dieser Arbeiten kann es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Zur Inspektion ist es notwendig, die Kanäle gründlich zu reinigen. Dies geschieht mit einem leistungsstarken Saug-Spülgerät, dessen Aufgabe es außerdem ist, auch die Schmutzfänger der Kontrollschächte zu reinigen. Aus diesem Grund bittet der Zweckverband die Anwohnerinnen und Anwohner darauf zu achten, dass keine Fahrzeuge über Abwasserkontrollschächten abgestellt werden und diese zu jeder Zeit frei zugänglich sind.
Die Kontrollschächte auf den Grundstücken sollten ebenfalls frei zugänglich sein, um ein eventuelles Filmen von dort zu ermöglichen, wenn dies vom Hauptkanal nicht möglich ist.
Weiterhin weist der ZVM darauf hin, dass es durch die Kanalreinigung in dem Rohrsystem vor den Grundstücken zu erheblichen Luftbewegungen kommt. Diese Luftbewegungen können dazu führen, dass Geruchsverschlüsse in den angeschlossenen Gebäuden ausgeblasen werden, wenn auf dem Grundstück kein Kontrollschacht mit einer belüfteten Abdeckung und eine funktionierende Überdachentlüftung vorhanden ist. Beides wird schon seit langem – auch in der zur Zeit gültigen technischen Abwassersatzung des Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt - von den Anschlussnehmern gefordert.
Sollten Sie hierzu Fragen an den ZVM haben, so stehen Ihnen dessen Mitarbeiter gern zur Verfügung. Die aktuellen Satzungen können von der Homepage der Stadt Bad Segeberg (www.badsegeberg.de)heruntergeladen werden.
Die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Firma wird die Arbeiten voraussichtlich bis Ende Januar 2010 zum Abschluss bringen.
Weitere Abschnitte werden folgen.
Kontakt:
Robin-Arne Otten, Stadt Bad Segeberg 04551 / 964-420
Torsten Maaß, (ZVM), Tel. 04551 / 964-422
In Wahlstedt werden ein Teil der Alten Landstrasse und die Segeberger Strasse untersucht.
In Bad Segeberg wird der südliche Teil rund um die Strasse An der Trave gefilmt. Folgende Strassen sind betroffen:
An der Trave, An den Fischteichen, Lohmühlenweg, Tegelkoppel, Rantzaustrasse, und die Riihimäkistrasse.
Zusätzlich werden noch der Wischhof und die Burgfeldstrasse im Bereich der Kläranlage untersucht.
Bad Segeberg

Wahlstedt

Da die Hauptkanäle in den Strassen und die zugehörigen Anschlussleitungen, zu den Grundstücken, mit unterschiedlichen Kamerasystemen inspiziert werden, ist es unumgänglich die Strassen mehrmals anzufahren.
Im Zuge dieser Arbeiten kann es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Zur Inspektion ist es notwendig, die Kanäle gründlich zu reinigen. Dies geschieht mit einem leistungsstarken Saug-Spülgerät, dessen Aufgabe es außerdem ist, auch die Schmutzfänger der Kontrollschächte zu reinigen. Aus diesem Grund bittet der Zweckverband die Anwohnerinnen und Anwohner darauf zu achten, dass keine Fahrzeuge über Abwasserkontrollschächten abgestellt werden und diese zu jeder Zeit frei zugänglich sind.
Die Kontrollschächte auf den Grundstücken sollten ebenfalls frei zugänglich sein, um ein eventuelles Filmen von dort zu ermöglichen, wenn dies vom Hauptkanal nicht möglich ist.
Weiterhin weist der ZVM darauf hin, dass es durch die Kanalreinigung in dem Rohrsystem vor den Grundstücken zu erheblichen Luftbewegungen kommt. Diese Luftbewegungen können dazu führen, dass Geruchsverschlüsse in den angeschlossenen Gebäuden ausgeblasen werden, wenn auf dem Grundstück kein Kontrollschacht mit einer belüfteten Abdeckung und eine funktionierende Überdachentlüftung vorhanden ist. Beides wird schon seit langem – auch in der zur Zeit gültigen technischen Abwassersatzung des Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt - von den Anschlussnehmern gefordert.
Sollten Sie hierzu Fragen an den ZVM haben, so stehen Ihnen dessen Mitarbeiter gern zur Verfügung. Die aktuellen Satzungen können von der Homepage der Stadt Bad Segeberg (www.badsegeberg.de)heruntergeladen werden.
Die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Firma wird die Arbeiten voraussichtlich bis Ende Januar 2010 zum Abschluss bringen.
Weitere Abschnitte werden folgen.
Kontakt:
Robin-Arne Otten, Stadt Bad Segeberg 04551 / 964-420
Torsten Maaß, (ZVM), Tel. 04551 / 964-422
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